Zahlt die Versicherung das Wespennest?

Manchmal ja, oft teilweise, längst nicht immer. Entscheidend ist nicht die Hausratsversicherung an sich, sondern ob ein Assistance-Zusatz oder eine passende Gebäudedeckung dazugehört. Hier steht, was in der Schweiz üblich ist, wo die Grenzen liegen und wie Sie vorgehen, damit am Ende nicht Sie auf der Rechnung sitzen bleiben.

Kurz gesagt: Eine automatische Kostenübernahme gibt es nicht. Wo gezahlt wird, geschieht das über einen Zusatzbaustein, meist mit einem Kostendach pro Ereignis, und fast immer nur für Nester am oder im Gebäude.

Wann bezahlt sie

Assistance-Zusatz zur Hausratsversicherung

Viele Policen enthalten einen 24-Stunden-Zusatz (je nach Gesellschaft Home Assistance, HomeAssistance oder Wohnschutzbrief genannt). Darin ist die Entfernung oder Umsiedlung von Wespen- und Hornissennestern häufig ausdrücklich aufgeführt.

Gebäudeversicherung mit entsprechender Deckung

Bei einzelnen privatrechtlichen Gebäudeversicherungen ist die Nestentfernung gedeckt, teilweise bis zu einem Betrag von rund 1000 Franken pro Ereignis und ohne Selbstbehalt. Die obligatorische kantonale Gebäudeversicherung deckt Insektennester dagegen in der Regel nicht.

Zusatzversicherung fürs Eigenheim

Ergänzungspolicen zur Gebäudeversicherung, etwa GVB Top im Kanton Bern, unterstützen bei Kosten rund um Insektennester am oder im Gebäude.

Folgeschäden am Hausrat oder am Gebäude

Frisst sich ein Nest durch die Dämmung, tropft Nestmaterial in die Wohnung oder wird Mobiliar beschädigt, geht es nicht mehr nur um die Entfernung. Solche Folgeschäden sind je nach Police als Sachschaden gedeckt, auch wenn der Einsatz selbst es nicht wäre.

Wann sie nicht bezahlt

Nester im Garten, im Baum oder im Boden

Fast alle Deckungen gelten nur für Nester am oder im Gebäude. Ein Erdnest mitten im Rasen fällt meist heraus.

Kein Grunddeckungsanspruch ohne Zusatz

Die Hausratsversicherung allein zahlt die Nestentfernung normalerweise nicht. Ohne den Assistance-Zusatz besteht kein Anspruch – eine automatische Deckung gibt es in der Schweiz nicht.

Vorsorge und harmlose Nester

Prophylaxe, Abdichtungen und Nester ohne echte Gefährdung gelten als Unterhalt, nicht als Schaden. Versichert wird die Gefahrensituation, nicht die Bequemlichkeit.

Einsatz ohne Rücksprache

Wer als Mieterin oder Mieter ohne Absprache mit Verwaltung oder Versicherung einen Einsatz auslöst, bleibt oft selbst auf der Rechnung sitzen.

Bienenvölker

Honigbienen werden nicht bekämpft, sondern durch Imkerinnen und Imker umgesiedelt. Dieser Fall läuft in der Regel ausserhalb der Versicherung.

Wiederholte Einsätze über dem Jahreslimit

Viele Assistance-Leistungen kennen ein Kostendach pro Ereignis und pro Jahr. Ist es ausgeschöpft, zahlt die Kundschaft den Rest selbst.

Wer meldet, wer zahlt

Mieterin oder Mieter

Zuerst die Verwaltung oder den Vermieter informieren, nicht selbst beauftragen. Ein Nest, das Balkon, Fenster oder Hauseingang unbenutzbar macht, ist ein Mangel an der Mietsache. Für dessen Behebung ist die Vermieterschaft zuständig und trägt in der Regel auch die Kosten.

Eigentümerin oder Eigentümer

Sie beauftragen direkt und zahlen zuerst selbst. Danach prüfen Sie die Rückerstattung über Assistance oder Gebäudezusatz. Wer die Hotline vor dem Einsatz anruft, weiss vorher, was gedeckt ist.

Stockwerkeigentum

Sitzt das Nest an gemeinschaftlichen Bauteilen wie Fassade, Dach oder Storenkasten, läuft der Auftrag über die Verwaltung und die Gebäudepolice der Liegenschaft, nicht über die private Hausratsversicherung.

Betriebe und Liegenschaften

Hier entscheidet der Mietvertrag und die Lage des Nests, wer bezahlt. Wir stellen die Rechnung so aus, dass sie sich intern sauber zuordnen lässt.

So gehen Sie vor

  1. 1

    Nest fotografieren, nichts selbst versuchen

    Ein Foto aus sicherer Distanz, dazu Ort und Datum. Das reicht der Versicherung meist für die erste Beurteilung. Eigene Sprayversuche sind gefährlich und bei geschützten Arten nicht erlaubt.

  2. 2

    Police prüfen

    Suchen Sie in Ihren Unterlagen nach Begriffen wie Home Assistance, Wohnschutzbrief, Ungeziefer oder Schädlingsbekämpfung. Steht einer davon drin, stehen die Chancen gut.

  3. 3

    Vor dem Einsatz melden

    Ein Anruf bei der Assistance-Hotline oder Ihrer Verwaltung klärt in wenigen Minuten, ob und bis zu welchem Betrag gedeckt ist. Danach ist die Diskussion über die Rechnung vom Tisch.

  4. 4

    Einsatz, Bericht, Abrechnung

    Wir dokumentieren Art, Lage und Gefährdung, halten die Massnahme im Einsatzbericht fest und stellen eine Rechnung, die jede Versicherung akzeptiert. Auf Wunsch reichen wir die Unterlagen direkt ein.

Bitte beachten Sie: Deckung, Limiten und Selbstbehalte hängen immer vom konkreten Vertrag ab. Verbindlich ist einzig die Auskunft Ihrer Versicherung. Wir helfen Ihnen gern beim Formulieren der Anfrage und liefern alle Unterlagen, die dafür nötig sind.

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